Förderanfrage – Projektförderung in Sachsen
Die Stiftung Lebenswege fördert gemeinnützige Organisationen, Institutionen und Projekte in Sachsen, deren Ziele mit unseren satzungsmäßigen Förderzwecken übereinstimmen. Reichen Sie hier eine unverbindliche Voranfrage ein.
Wer kann eine Förderanfrage stellen?
Wir prüfen Förderanfragen von:
- gemeinnützigen Vereinen
- gemeinnützigen Organisationen
- gGmbH
Unsere satzungsmäßigen Förderzwecke
Zur besseren Einordnung Ihrer Anfrage fördern wir ausschließlich Projekte in folgenden Bereichen:
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Umwelt- und Klimaschutz
Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Förderung des Sports
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung
Häufige Fragen
FAQ
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
- Bevor es zur Einreichung eines Förderantrages bei der Stiftung Lebenswege kommt, muss im ersten Schritt eine Vorabanfrage über die Website gestellt werden.
- Nach positiver Bewertung der Vorabanfrage kann ein Förderantrag gestellt werden. Hierzu wird das entsprechende Antragsformular durch die Stiftung zur Verfügung gestellt. Das ausgefüllte Formular ist anschließend vom Antragsteller per E‑Mail an uns zurückzusenden.
- Vorabanfragen und Förderanträge, die nicht mittels des entsprechenden Formulars gestellt werden oder unvollständig sind, werden nicht bearbeitet.
Wie ausführlich sollen Projektbeschreibungen erfolgen?
Zu welchen Terminen können Anträge eingereicht werden?
- Vorstandssitzungen finden im 2. Quartal und im 4. Quartal eines Jahres statt.
- Anträge für eine Förderung ab dem 1. Januar eines Jahres müssen bis zum 1. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Für eine Förderung ab dem 1. Juli eines Jahres gilt der 1. April desselben Jahres als Einreichungsfrist.
- Nach Ablauf der genannten Fristen können Vorabanfragen und Förderanträge für die jeweilige Förderrunde nicht mehr berücksichtigt werden.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung?
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.
- Über die Bewilligung von Förderanträgen entscheidet die Stiftung nach Maßgabe ihrer satzungsgemäßen Zwecke und verfügbaren Mittel.
- Eine Verpflichtung zur Begründung von Ablehnungen besteht nicht.
Wann kann ich mit einer Rückmeldung zu meiner Förderanfrage rechnen?
- Die über die Website eingereichte Vorabanfrage wird innerhalb von vier Wochen geprüft und entschieden.
- Nach Einreichung des vollständigen Förderantrags wird dieser in der nächsten Vorstandssitzung zur Entscheidung vorgelegt. Nach der Vorstandssitzung erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung über die Bewilligung.
Fördern wir mildtätige Zwecke?
ja, wir fördern mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Sind Förderanfragen per Telefon oder E‑Mail möglich?
Welche Unterlagen müssen mit dem Förderantrag eingereicht werden?
- Antragsformular mit allen Angaben (Bankverbindung, Handelnde Personen mit Telefonnummer und E‑Mail-Adresse, Projektbeschreibung inkl. Finanzierungsplan, beantragte Fördersumme
- Aktueller Freistellungsbescheid (als Kopie oder PDF) bzw. Bescheid nach § 60A AO
- Vereine, Stiftungen, Initiativen/Arbeitskreise: Aktuelle Satzung
- Vereine: Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- gGmbH, gUG: Aktueller Gesellschaftsvertrag des Trägers
Was passiert nach der Bewilligung der Förderung?
Welche Art von Nachweisen oder Berichten erwarten wir?
- Zum Ende der Förderung bzw. Projektende verfasst der Projektpartner Berichte zum Projektverlauf (möglich auch in mündlicher Form).
- Der Förderpartner legt einen endgültigen Verwendungsnachweis in From eines Abschlussberichtes (möglich auch in mündlicher Form) vor.
- Der Abschlussbericht soll den Projektverlauf, die erreichten Ziele, die angesprochenen Zielgruppen sowie die durchgeführten Maßnahmen darstellen. Wesentliche Abweichungen von der ursprünglichen Projektbeschreibung, dem Projektzeitraum oder dem Kosten- und Finanzierungsplan sind zu erläutern.
- Ergänzende Unterlagen wie Fotos, Presseberichte, Veröffentlichungen, Belegexemplare oder sonstige Projektdokumentationen können dem Abschlussbericht beigefügt werden.
Voranfrage zur Förderung
Bitte geben Sie die wichtigsten Projektdaten in knapper Form an. Nach Prüfung der grundsätzlichen Passung nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und besprechen das weitere Vorgehen persönlich.
Projektförderung durch eine gemeinnützige Stiftung in Sachsen
Die Stiftung Lebenswege versteht Förderung als verantwortungsvolle Partnerschaft.
Wir sammeln Mittel, bündeln Engagement und leiten Unterstützung gezielt an Organisationen weiter, deren Arbeit mit unseren satzungsmäßigen Zielen übereinstimmt.
Im Mittelpunkt stehen Kinder und Jugendliche, generationenverbindende Projekte sowie Maßnahmen zum Schutz von Natur und Umwelt in Sachsen.
