Unterstützen & Spenden

Als gemein­nützige Stiftung in Sachsen fördern wir Projekte für Kinder, Jugend­liche, genera­tio­nen­ver­bin­dende Initia­tiven und den Schutz natür­licher Lebens­räume. Ihre Unter­stützung ermög­licht nachhaltige Förderung im Rahmen unserer satzungs­ge­mäßen Zwecke.

Ihre Möglichkeiten der Unterstützung

Einmalige Spende

Mit einer einma­ligen Spende unter­stützen Sie konkrete Förder­maß­nahmen in Sachsen. Ihre Zuwendung wird zweck­ge­bunden und verant­wor­tungsvoll einge­setzt.

Dauerhafte Unterstützung

Regel­mäßige Spenden stärken die Planbarkeit unserer Förder­arbeit. Sie tragen dazu bei, langfristige Projekte nachhaltig zu begleiten.

Zustiftung & Nachlassregelung

Zustif­tungen erhöhen dauerhaft das Stiftungs­ver­mögen und sichern die langfristige Handlungs­fä­higkeit der Stiftung. Auch testa­men­ta­rische Zuwen­dungen sind im Rahmen der gesetz­lichen Möglich­keiten denkbar. Für ein vertrau­liches Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre Spende für Projekte in Sachsen

Mit Ihrer Unter­stützung fördern wir gemein­nützige Projekte im Sinne unserer Satzung. Jede Spende hilft, neue Impulse für junge Menschen und für den Schutz unserer natür­lichen Lebens­grund­lagen zu ermög­lichen.

Spendenkonto

Aktuell befindet sich unsere Stiftung in der finalen Gründungs­phase. Spenden und Überwei­sungen sind ab dem 1. August 2026 möglich.

Stiftung Lebenswege
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
BIC: XXXXXXXX
Kredit­in­stitut: Musterbank

Verwendungszweck Ihrer Spende

Soll Ihre Spende für einen spezi­fi­schen Förder­zweck verwendet werden, können Sie diesen im Verwen­dungs­zweck Ihrer Überweisung angeben. Bitte ergänzen Sie dort auch Ihre Adresse, damit wir Ihnen eine Spenden­quittung zusenden können.

Steuerliche Hinweise

Die Stiftung Lebenswege ist als gemein­nützige Stiftung anerkannt. Spenden sind im Rahmen der gesetz­lichen Bestim­mungen steuerlich absetzbar. Auf Wunsch stellen wir eine Zuwen­dungs­be­stä­tigung aus.

Kooperationen & Partnerschaften

Unter­nehmen, Insti­tu­tionen und gemein­nützige Organi­sa­tionen können im Rahmen unserer Satzungs­zwecke mit der Stiftung Lebenswege koope­rieren.

Möglich­keiten umfassen:

die Stiftung Lebenswege unterstützen
Spenden für die Stiftung Lebenswege
Spenden für die Stiftung Lebenswege
Spenden für die Stiftung Lebenswege

Transparenz & Verantwortung

Die Stiftung Lebenswege verwendet alle Mittel ausschließlich im Rahmen ihrer satzungs­ge­mäßen Zwecke und unter­liegt der staat­lichen Stiftungs­auf­sicht. Vertrauen entsteht durch klare Struk­turen und verant­wor­tungs­volles Handeln.

Häufige Fragen

FAQ

Nach oben scrollen